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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15 (https://dejure.org/2016,41673)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.03.2016 - 8 Sa 73/15 (https://dejure.org/2016,41673)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. März 2016 - 8 Sa 73/15 (https://dejure.org/2016,41673)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 KSchG, § 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG
    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung

  • IWW

    § 17 Abs. 2 KSchG, § ... 17 KSchG, § 102 BetrVG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 18 Abs. 4 KSchG, § 17 Abs. 3 S. 4 KSchG, § 17 Abs. 3, Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 1 S. 1 KSchG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 2 S. 1 KSchG, § 145 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 623 BGB, § 17 Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 2, Abs. 3 KSchG, § 2 KSchG, § 1 KSchG, § 1 Abs. 3 S. 3 KSchG, § 1 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 KSchG, § 138 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 3 S. 1 letzter Halbs. KSchG, § 138 ZPO, § 138 I ZPO, § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 b) KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b) KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur ordnungsgemäßen Sozialauswahl bei der Änderungskündigung zur Stilllegung eines Hotelbetriebs und Stellenzuweisung an anderen Standorten der Arbeitgeberin; Unwirksame betriebsbedingte Änderungskündigung bei unbestimmter Angabe der tarifvertraglichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 623; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 17; KSchG § 2
    Änderungsangebot; Änderungskündigung; Bestimmtheit; Betrieb; Hotel; Sozialauswahl; Stilllegung; Tarifvertrag; Vergütungsgruppe; Bestimmtheit des Änderungsangebots und Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung wegen Stilllegung ...

  • rechtsportal.de

    Grundsätze zur ordnungsgemäßen Sozialauswahl bei der Änderungskündigung zur Stilllegung eines Hotelbetriebs und Stellenzuweisung an anderen Standorten der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15
    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS; BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 21, JURIS; BAG 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 -Rn. 16, EzA KSchG § 2 Nr. 76; BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 m. w. N, Rn. 13 f., AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141).

    aa) Liegen aufgrund einer Organisationsentscheidung des Arbeitgebers an sich Gründe für eine Änderungskündigung vor und stehen für eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer freie Arbeitsplätze an anderen Orten zur Verfügung, die vom bisherigen Arbeitsort räumlich unterschiedlich weit entfernt liegen, hat der Arbeitgeber, wenn die Zahl der am näher gelegenen Arbeitsort zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze geringer als die Zahl der insgesamt zu versetzenden Arbeitnehmer ist, im Rahmen einer sozialen Auswahl analog § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, welchem Arbeitnehmer er die Weiterbeschäftigung an dem näher gelegenen Ort anbietet (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41, JURIS).

    Hierbei dürfen seit Inkrafttreten der Neuregelung des § 1 Abs. 3 KSchG durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I, 3002) allein die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Lebensalter und Schwerbehinderung Beachtung finden (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426, 427; BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS).

    Ein anderes Ergebnis wäre mit dem Grundsatz, wonach Kündigung und Änderungsangebot im Fall der Änderungskündigung eine innere Einheit bilden, unvereinbar (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41, JURIS; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 112, 58).

    Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber bereits zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den später gekündigten Arbeitnehmer absehbar war (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 39, JURIS; BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).

    Darüber hinaus galt aus den unter B. II. 1. b) bb) dargestellten Gründen, dass die Beklagte nicht Stellen sehenden Auges anders vergeben durfte, die absehbar notwendig waren, um am aufgelösten Standort W. (R.) freigesetztes Personal "unterzubringen" (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 39, JURIS; BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121), worauf bereits das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat.

  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15
    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS; BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    In diesen Fällen ist der der fehlenden Kenntnis des Arbeitnehmers entsprechende Vortrag, es seien sozial stärkere Arbeitnehmer als er vorhanden, schlüssig und ausreichend (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Die gleichen Erwägungen gelten, wenn dem Vortrag des Arbeitgebers zu entnehmen ist, er habe die Sozialauswahl unter Berücksichtigung des Vortrags des Arbeitnehmers nicht auf aus dessen Sicht vergleichbare Arbeitnehmer erstreckt und er es unterlässt, seinen Vortrag im Prozess zu ergänzen (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien nicht ausreichend berücksichtigt, als unstreitig anzusehen (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233).

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15
    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - NZA 2010, 333; BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - NZA 2009, 957).

    Im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 2 KSchG ist vor allem zu prüfen, ob ein Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und dem Arbeitnehmer bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die am wenigsten beeinträchtigende Änderung angeboten wurde (s. BAG 08. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 17 m. w. N., AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143; BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 13 f., AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141).

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 21, JURIS; BAG 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 -Rn. 16, EzA KSchG § 2 Nr. 76; BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 m. w. N, Rn. 13 f., AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15
    Dieses Angebot muss, wie jedes Angebot i. S. v. § 145 BGB, eindeutig bestimmt oder doch bestimmbar sein (vgl. BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - NZA 2010, 333; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - NZA 2005, 635).

    Da sich das Schriftformerfordernis des § 623 BGB bei der Änderungskündigung nicht nur auf die Kündigungserklärung, sondern auch auf das Änderungsangebot erstreckt, ist nach der Ermittlung des einschlägigen rechtsgeschäftlichen Willens weiter zu prüfen, ob dieser in der Urkunde Ausdruck gefunden hat (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - NZA 2005, 635).

    Ein anderes Ergebnis wäre mit dem Grundsatz, wonach Kündigung und Änderungsangebot im Fall der Änderungskündigung eine innere Einheit bilden, unvereinbar (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41, JURIS; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 112, 58).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15
    In diesen Fällen ist der der fehlenden Kenntnis des Arbeitnehmers entsprechende Vortrag, es seien sozial stärkere Arbeitnehmer als er vorhanden, schlüssig und ausreichend (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Die gleichen Erwägungen gelten, wenn dem Vortrag des Arbeitgebers zu entnehmen ist, er habe die Sozialauswahl unter Berücksichtigung des Vortrags des Arbeitnehmers nicht auf aus dessen Sicht vergleichbare Arbeitnehmer erstreckt und er es unterlässt, seinen Vortrag im Prozess zu ergänzen (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15
    Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber bereits zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den später gekündigten Arbeitnehmer absehbar war (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 39, JURIS; BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).

    Darüber hinaus galt aus den unter B. II. 1. b) bb) dargestellten Gründen, dass die Beklagte nicht Stellen sehenden Auges anders vergeben durfte, die absehbar notwendig waren, um am aufgelösten Standort W. (R.) freigesetztes Personal "unterzubringen" (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 39, JURIS; BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121), worauf bereits das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat.

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15
    Dieses Angebot muss, wie jedes Angebot i. S. v. § 145 BGB, eindeutig bestimmt oder doch bestimmbar sein (vgl. BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - NZA 2010, 333; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - NZA 2005, 635).

    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - NZA 2010, 333; BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - NZA 2009, 957).

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15
    Sache des Arbeitgebers, substantiiert zu erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung des Arbeitnehmers zu diesen Bedingungen nicht möglich gewesen ist (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 47, JURIS).
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15
    Hierbei dürfen seit Inkrafttreten der Neuregelung des § 1 Abs. 3 KSchG durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I, 3002) allein die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Lebensalter und Schwerbehinderung Beachtung finden (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426, 427; BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15
    Dem Arbeitsgericht ist zuzustimmen, dass es Klägerpartei nicht binnen kurzer Annahmefrist zuzumuten war, sich auf arbeitsvertragliche Änderungen einzulassen, deren Reichweite gerade im elementaren Vergütungsbereich nur unvollständig transparent sind (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 18, NZA 2013, 1409).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern -

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 623/84

    Sozialauswahl bei Änderungskündigung

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 595/87

    Verweisung

  • LAG Köln, 16.08.2011 - 12 Sa 948/10

    Änderungskündigung; Auflösungsantrag; Bestimmtheit; Verhältnismäßigkeit

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 78/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Nürnberg, 22.05.2001 - 6 Sa 562/00

    Einbeziehung eines Entgelttarifvertrages in einen Manteltarifvertrag;

  • ArbG Hagen, 23.11.2021 - 5 Ca 460/21

    Zur Auskunftspflicht des Arbeitgebers über eine durchgeführte Sozialauswahl bei

    Es ist vor allem zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie in sozialer Hinsicht eher zumutbar gewesen wäre (so LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.03.2016 - 8 Sa 73/15 -, juris, unter B. II. 1. a) der Gründe, Rdnr. 115 mit weiteren Nachweisen).
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